Die Förderung umfasst Investitionen zur Neugestaltung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einem Ansatz zur Doppelverwendung. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026. Es stehen 1,5 Millionen Euro für nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zur Verfügung. Der Mindestleistungsumfang beträgt 20 kWp.

