Unternehmen können für Aufwendungen in Forschung und experimentelle Entwicklung eine Forschungsprämie in Anspruch nehmen. Die Höhe beträgt 14 Prozent der Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres. Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt am Abgabenkonto gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Um eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung geltend machen zu können, ist ein Jahresgutachten der FFG notwendig. Die Jahresgutachten der FFG können nach Abschluss des Wirtschaftsjahres über FinanzOnline angefordert werden und sind kostenlos.

