Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling.
Die Investitionsvorhaben müssen einem der folgenden Bereiche zugeordnet sein:
- Investitionen, die zu vermehrtem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für Materialien, Komponenten und Produkten beitragen, beispielsweise durch Substitution fossiler Rohstoffe im Produktionsprozess
- Investitionen von Unternehmen, die bereits (Vor-)Produkte auf Basis nachwachsender Rohstoffe herstellen und die durch ihre Investition zur Markdurchdringung nachhaltiger Alternativen beitragen
- Investitionen im Zusammenhang mit stofflicher Wiederverwendung und -verwertung von Materialien und Komponenten
- Investitionen, welche die Verfügbarkeit von Geräten, Maschinen und Anlagen, die eine stoffliche Wiederverwendung und -verwertung ermöglichen, unterstützen. D.h. Investitionen von Unternehmen, die z.B. Sortier-, Aufbereitungs-, Sieb- oder sonstige Recyclinganlagen (inkl. Bioraffinerien) herstellen.
Die Projekte müssen einen Mindestbetrag von EUR 300.000 erreichen.


