Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung

Die Förderung umfasst Investitionen zur Neugestaltung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einem Ansatz zur Doppelverwendung. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026. Es stehen 1,5 Millionen Euro für nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zur Verfügung. Der Mindestleistungsumfang beträgt 20 kWp.

Steckbrief

 
Fördergeber: Land Steiermark
 
Förderhöhe € 250.000
 
Förderquote: 30 %
 
Einreichfrist: 31.05.2026
 
Antragsberechtigte: KMU, Startups, Großunternehmen, Klein- und Kleinstunternehmen
 
Förderarten: Zuschuss
 
Kategorie / Thema der Förderung: In Nachhaltigkeit investieren
 
 

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