Pünktlich zum letzten Schultag freut sich auch das Team des Green Tech Valley über ein sehr schönes „Zeugnis“. Hier die Argumentation des Landesrechnungshofes [www.landesrechnungshof.steiermark.at] im Wortlaut:
LRH gibt grünes Licht für Green Tech Valley
Lob für Organisationshandbuch und Chefetage im aktuellen Prüfbericht
Unternehmen in den Branchen Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft zu vernetzen sowie Investitionsprojekte zu initiieren und in Richtung Wachstum zu unterstützen – diese ihre Aufgaben erfüllt die Green Tech Valley Cluster GmbH zur Zufriedenheit des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch. Des Weiteren wird in dem jüngsten Prüfbericht auch die Führung der Gesellschaft positiv hervorgehoben. Dennoch wartet der Landesrechnungshof mit dem einen oder anderen Verbesserungsvorschlag auf.
Die Green Tech Valley Cluster GmbH ist eine Gesellschaft, an der das Land Steiermark einerseits direkt beteiligt ist, andererseits aber auch indirekt über die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG), die wiederum selbst zur Gänze im Eigentum des Landes Steiermark steht. Also sind zwei Gesellschafter der Sphäre des Landes zuzuordnen. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie empfiehlt der Landesrechnungshof, dass Gesellschaftsanteile von nur einem Rechtsträger aus dem Landesbereich gehalten werden sollten, und zeigt auch gleich den möglichen Weg dazu auf: Sollten künftig weitere Anteile veräußert werden, mögen dafür vorrangig jene des Landes herangezogen werden, erst danach Anteile der SFG.
Im Prüfzeitraum 2021 bis 2024 bestand eine Kooperation mit zwei Nachbar-Bundesländern, nämlich Kärnten als Gesellschafter und Burgenland als Projektpartner. Das Burgenland schied später aus budgetären Gründen aus der Kooperation aus. Dennoch wuchs gleichzeitig das Interesse von Unternehmen, Cluster-Partner zu werden. Das spiegelt sich auch am Anstieg der Cluster-Partner wider. Dennoch könnten laut Landesrechnungshof aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gewisse Risiken bestehen, auch wenn die Gesellschaft in einem aufstrebenden Bereich agiert. Um die wirtschaftliche Stabilität abzusichern, werden daher strukturelle Einsparungen und der Ausbau finanzieller Reserven empfohlen.
Besonders begeistert zeigen sich die Prüfer des Landesrechnungshofes vom Organisationshandbuch der Gesellschaft. Darin werden nicht nur interne Regeln genauestens definiert, sondern es kann auch als Dokumentation der Unternehmenskultur und als Leitfaden für neue Mitarbeiter betrachtet werden. Jedenfalls sollte diese Handbuch – anonymisiert und datenbereinigt – als Musterbeispiel anderen Landesgesellschaften zur Verfügung gestellt werden.