„Gamechanger EABG bringt mehr Tempo beim Ausbau, höhere Energieunabhängigkeit und günstigere Preise“ – so Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer & Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in der Aussendung zur Einigung mit den Grünen auf das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) (siehe unten). Noch heute werde über das Gesetz im Nationalrat abgestimmt.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer: „Wir setzen Energiepolitik konsequent um: Umsetzung statt Ankündigung, Tempo statt Stillstand, Versorgungssicherheit statt Importabhängigkeit mit dem Ziel günstigere Strompreise für Österreicher. Dafür bringen wir heute ein weiteres zentrales Energiegesetz auf den Weg und verändern die österreichische Energiepolitik grundlegend. Mehr Angebot schafft günstigere Preise, das werden die Österreicher/innen spüren. Wir beschleunigen und vereinfachen Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte, indem wir Zuständigkeiten bündeln, klarere Abläufe schaffen und Projekten für erneuerbare Energie, Netze und Speicher den Vorrang geben. Das ist keine Symbolpolitik, sondern konkrete Standortpolitik. Österreich braucht mehr Energie aus Österreich und dafür braucht es Grundlagen, die Umsetzung ermöglichen, statt Projekte über Jahre zu blockieren. Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Das EABG ist ein Beschleunigungsgesetz im besten Sinn. Es geht nicht darum, einfach neue Ziele auf Papier zu schreiben. Es geht darum, dass Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Geothermie, Netze und Speicher schneller in die Umsetzung kommen. Die Technologie ist vorhanden, die Investitionsbereitschaft ist da. Zu oft waren es aber komplizierte Verfahren, zersplitterte Zuständigkeiten und fehlende Planungssicherheit, die Projekte verzögert haben. Mit dem EABG räumen wir genau diese Hürden aus dem Weg. Das ist gut für die Energiewende, gut für die Versorgungssicherheit und gut für den Wirtschaftsstandort Österreich.“
Das EABG ist ein echter Gamechanger in der österreichischen Energiepolitik. Es schafft die Grundlage dafür, Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen, Speicher und Netzinfrastruktur deutlich zu beschleunigen, Zuständigkeiten zu bündeln und mehr Planungssicherheit für Unternehmen, Projektwerber, Länder und Gemeinden zu schaffen. Nach jahrelangen Diskussionen kommen dieses Gesetz und die Energiewende von der Ankündigung in die Umsetzung. Damit setzen wir unsere energiepolitische Leitlinie weiter um: Umsetzung statt Ankündigung, Tempo statt Stillstand, Versorgungssicherheit statt Importabhängigkeit und günstigere Strompreise für die Österreicher/innen.
Die Bundesregierung setzt damit nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz den nächsten großen Baustein der energiepolitischen Reformagenda um. Ziel ist es, den Ausbau heimischer Energie schneller, rechtssicherer und praxistauglicher zu machen. Denn jede zusätzliche Kilowattstunde aus Österreich stärkt die Versorgungssicherheit, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Am Ende wird sich das auch beim Endkunden bemerkbar machen.
Energieprojekte bekommen Vorrang – Paradigmenwechsel durch überragendes öffentliches Interesse
Mit dem EABG wird die Rechtsarchitektur bei Genehmigungsverfahren grundlegend geändert, es wird ein überragendes öffentliches Interesse verankert. Damit wird verhindert, dass zentrale Energieinfrastrukturprojekte jahrzehntelang in der Genehmigungsschleife hängen. In der Vergangenheit haben große Infrastrukturprojekte oft viel zu lange gebraucht, bspw. das Kraftwerk Stegenwald rund 16 Jahre Genehmigungsdauer oder die Tauernleitung 8 Jahre Genehmigungsdauer und 5,5 Jahre Bauzeit.
Notwendige 2/3-Mehrheit wird durch Zustimmung der Grünen ermöglicht
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den Grünen liegt eine politische Zusicherung vor, die heute den Weg für den Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes frei machen wird. „Wir danken der Grünen Fraktion, insbesondere dem Energiesprecher für die äußert konstruktiven Gespräche und dass sie diesen Weg des erneuerbaren Ausbaus mitgehen“, so Hattmannsdorfer und Zehetner.
Kernpunkte des EABG im Überblick
- Überragendes öffentliches Interesse
Erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher werden als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse verankert. Das stärkt ihre Bedeutung in Genehmigungsverfahren und bei Interessenabwägungen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel in der Rechtsarchitektur von Genehmigungsverfahren dar und verhindert unnötige Verzögerungen.
- Schnellere Verfahren durch One-Stop-Shop
Das EABG bündelt Zuständigkeiten und schafft konzentrierte Genehmigungsverfahren. Für Projektwerber bedeutet das klarere Ansprechpartner, weniger Doppelgleisigkeiten und mehr Tempo. Behörde im Verfahren sind grundsätzlich die Landeshauptleute, in einzelnen Ausnahmen kommen Bundesministerien hinzu (z.B. Bundesländerübergreifende Stromleitung).
- Beschleunigungsgebiete für geeignete Standorte
In besonders geeigneten Gebieten sollen Verfahren deutlich schneller abgewickelt werden können. Zentrale Umwelt- und Standortfragen werden bereits auf Planungsebene berücksichtigt. Die Bundesländer sind unionsrechtlich verpflichtet diese Gebiete auszuweisen.
- Entlastung bei kleineren Projekten
Je nach Größe und Auswirkung eines Projekts gibt es unterschiedliche Verfahren – vom ordentlichen Verfahren über vereinfachte Verfahren bis zu Anzeigeverfahren und Genehmigungsfreistellungen. Das entlastet Behörden und beschleunigt kleinere Vorhaben.
- Netze und Speicher werden mitgedacht
Das EABG umfasst nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch die notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur. Denn mehr heimische Energie braucht auch die Leitungen und Speicher, um sie verlässlich nutzbar zu machen.
- Mehr Planungssicherheit für Länder und Investoren
Mit dem Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan und verbindlichen Erzeugungsbeitragswerten der Bundesländer entsteht ein abgestimmter Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energie und der notwendigen Infrastruktur.
- Mehr Digitalisierung und klare Fristen
Digitale Einreichungen, elektronische Kundmachungen und klarere Fristen machen Verfahren strukturierter, transparenter und planbarer.
- Raum für neue Technologien
Auch innovative Lösungen wie Agri-PV, Speicher, Pumpspeicher oder Versuchsbetriebe werden berücksichtigt. Damit schafft das Gesetz Spielraum für praxistaugliche Zukunftstechnologien.
Praxistaugliche und umsetzbare Ausbauziele
Mit dem EABG werden praxistaugliche und umsetzbare erneuerbaren Ausbauziele festgelegt. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen 27 TWh Ausbau bis 2030 werden flexibler gestaltet und aufgesplittet:
- 25 TWh müssen bis 2030 in Betrieb sein
- 2 TWh erstinstanzlich genehmigt (also vor Einsprüchen und Verzögerungen)
- Zusätzlich gibt es ein Bekenntnis 3 TWh länderübergreifend und technologieoffen bis zur erstinstanzlichen Genehmigung zu bringen.
Darüber wird, um den steigenden Energiebedarf zu decken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, eine engagierte Fortsetzung des Ausbaus festgelegt. Bis 2035 sollen weitere 10 TWh erstinstanzlich genehmigt werden.
„Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir: Diese Bundesregierung setzt nicht nur Ziele, sie schafft Umsetzung. Das EABG ist ein echter Gamechanger für die Energiewende, weil es aus Projekten auf Papier konkrete Anlagen, Netze und Speicher in den Regionen macht. Jede Kilowattstunde mehr aus Österreich stärkt unsere Unabhängigkeit, unsere Versorgungssicherheit und unseren Standort“, so Hattmannsdorfer und Zehetner abschließend.