Stille Beteiligung

Die SFG bietet stille Beteiligungen für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren oder ihre Produkte auf den Markt bringen möchten. Als stiller Gesellschafter tritt die SFG nicht nach außen auf, sondern sind nur Kapitalgeber, keine Akteure in dem Unternehmen. Die Unternehmen erhalten also eine schnelle und flexible Aufstockung Ihres Kapitals – und die Anteilsverhältnisse des Unternehmens verändern sich nicht. Ganz wesentlich: Eine stille Beteiligung ist wirtschaftliches Eigenkapital und verbessert damit Bonität und den Spielraum für weitere Finanzierungen.

Steckbrief

 
Fördergeber: SFG
 
Förderhöhe € 1,5 Mio.
 
Antragsberechtigte: Großunternehmen, Klein- und Kleinstunternehmen, KMU
 
Förderarten: Finanzierung/Kredit
 
Kategorie / Thema der Förderung: Wachsen & Beteiligen
 
 

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