Neuerungen in der Abfallwirtschaft & dem Abfallrecht
Allgemeine Information
Datum: Montag, 16.11.2015
Ort: (AT) Bad St. Leonhard im Lavanttal
Veranstalter: KANZIAN ENGINEERING & CONSULTING GmbH
Über die Veranstaltung
Gemäß § 11 des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002 sind Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter schriftlich zu bestellen und der Behörde bekanntzugeben. Dessen Aufgabe ist u.a. die Optimierung der abfallrelevanten innerbetrieblichen Belange. Das Thema „Abfall“ beginnt aber nicht erst bei Betrieben mit > 100 Mitarbeitern, sondern trifft alle Unternehmen. Daher ist dieses Seminar für alle Betriebe relevant und Teilnehmer können das Erlernte auch bei kleineren Betrieben sehr nutzvoll umsetzen.
Darüber hinaus ist von Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen, dessen Inhalte und Anforderungen im Seminar behandelt werden. Dieses muss mindestens alle 7 Jahre oder bei einer wesentlichen abfallrelevanten Änderung der Anlage aktualisiert werden (Ausnahme: EMAS-Betriebe)!
Inhalte:
Rechtliche Neuerungen, z.B.
– AWG
– Verordnungen zum AWG, inkl. Abfallnachweisverordnung 2012, Schwerpunkt
Verpackungsverordnung
Abfallklassifikation und Entsorgungslogistik, z.B.
– Europäischer Abfallkatalog bzw. ÖNORM S 2100
– Begleitscheinwesen, Feststellungsbescheid usw.
– EDM
– Optimierungsmöglichkeiten in der betrieblichen Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
– Grundlagen und Anforderungen, Muster AWK