AWG Verpflichtungen für Betriebe
26. Juni 2015
Die Aufgaben des/der Abfallbeauftragten sind (§11 AWG 2002):
– Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
– Information des Betriebsinhabers
– Organisation der Umsetzung abfallrechtlicher Vorschriften
– Beratung des Inhabers über abfallwirtschaftliche Fragen einschließlich abfallwirtschaftlicher Aspekte bei der Beschaffung
– Darstellung der Kosten der Abfallbehandlung und der Erlöse der Altstoffe im Zuge der Erstellung und Fortschreibung des AWK
Die Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Abfallbeauftragten erfordert ein umfassendes Wissen und eine gute Ausbildung.
ecoversum begleitet seit mehr als 15 Jahren Abfallbeauftragte und StellvertreterInnen aus allen Branchen in ganz Österreich bei ihrer Ausbildung und Prüfung.
Nähere Informationen für Ausbildung finden Sie unter:
http://ecoversum.at/ausbildung_abfallbeauftragte.php
Die Ausbildung ist vom Lebensministerium anerkannt und gilt als Qualifikationsnachweis gegenüber den Behörden.
Für Informationen steht Ihnen bei ecoversum Ing. Daniela List zur Verfügung: T +43 699 13925855; office@ecoversum.at.
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